Kinder unter 6 Jahren: Kein Zutritt zu Konzerten, auch nicht in Begleitung.
Kinder von 6 bis 13 Jahren: Nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person erlaubt.
Jugendliche von 14 bis 15 Jahren: Alleiniger Besuch von Konzerten ist bis 22:00 Uhr gestattet.
Jugendliche von 16 bis 17 Jahren: Alleiniger Besuch von Konzerten ist bis 24:00 Uhr erlaubt.
Muttizettel: Mit einer schriftlichen Erziehungsbeauftragung (umgangssprachlich „Muttizettel“) können Jugendliche unter 18 Jahren Konzerte auch außerhalb der genannten Zeiten besuchen. Die begleitende Person muss volljährig und in der Lage sein, die Aufsichtspflicht zu übernehmen.
Zum Altersnachweis ist jeweils ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
Diese Regelungen gelten allgemein, jedoch können Veranstalter zusätzliche Altersbeschränkungen festlegen. Es ist daher ratsam, sich vor dem Konzertbesuch über die spezifischen Bestimmungen des jeweiligen Events zu informieren.
Weitere Informationen zum Jugendschutzgesetz finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: BMFSFJ
Download Erziehungsbeauftragung “Muttizettel”